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EU-Schwellenwerte 2022/2023 veröffentlicht

Ab 1. Januar 2022 gelten neue EU-Schwellenwerte. Die jeweils leicht erhöhten Schwellenwerte wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die öffentliche Auftragsvergabe nimmt einen bedeutenden Stellenwert als Wirtschaftsfaktor ein. Wenn es sich um Vergaben oberhalb des Schwellenwertes handelt, wird das GWB-Vergaberecht angewendet. Dieses basiert auf der Umsetzung der entsprechenden Vorgaben in den EU-Richtlinien. Die Schwellenwerte legen fest, wann es sich um eine nationale oder europaweite Vergabe handelt.

Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Am 10.11.2021 wurden die EU-Schwellenwerte für 2022/23 in den Delegierten Verordnungen (EU) 2021/1950, 2021/1951, 2021/1952 und 2021/1953 der Kommission vom 10. November 2021 veröffentlicht.
Die Anpassungen betreffen die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Sektorenaufträge, für Konzessionsvergaben sowie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Was sind die neuen EU-Schwellenwerte für 2022/2023?

Ab 1.1.2022 müssen öffentliche Auftraggeber für die nächstens zwei Jahre die folgenden Schwellenwerte (Gesamtwert der vorgesehenen Leistungen ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) für EU-weite Auftragsvergaben beachten:

EU-Schwellenwerte 2022/23

  • 5.382.000 Euro für Bauaufträge
  • 5.382.000 Euro für Konzessionsvergaben
  • 215.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber
  • 140.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer u. oberster Bundesbehörden
  • 431.000 EUR Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern
  • 431.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich

Die Verordnungstexte finden Sie hier:

 

Quelle: Amtsblatt der EU

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