Windmühlenstraße 3 | 30159 Hannover | Deutschland +49 511 220013-0 hallo@paxco.de Mo-Fr: 09.00 - 17.00
  • <br />
<b>Warning</b>:  Undefined property: stdClass::$imgalttag in <b>/www/htdocs/w01b35d1/paxco.de/joomla/modules/mod_uk_slideshow/tmpl/default.php</b> on line <b>50</b><br />
  • <br />
<b>Warning</b>:  Undefined property: stdClass::$imgalttag in <b>/www/htdocs/w01b35d1/paxco.de/joomla/modules/mod_uk_slideshow/tmpl/default.php</b> on line <b>50</b><br />

Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren dürfen erwarten, dass ein öffentlicher Auftraggeber vor der Ausschreibung mit der gebotenen und ihm möglichen Sorgfalt prüft, ob die Finanzierung auch unter Berücksichtigung erkennbarer Eventualitäten für das in Aussicht genommene Beschaffungsvorhaben ausreicht (OLG Rostock, Beschluss vom 30. September 2021 – 17 Verg 5/21).

 

  • Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VgV bzw. § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A kann ein Vergabeverfahren aufgehoben werden, wenn andere schwerwiegende Gründe bestehen.
  • Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung können einen solchen schwerwiegenden Grund allein dann bilden, wenn sie auf nicht voraussehbaren, die Finanzierung des Beschaffungsvorhabens in wesentlichem Umfang berührenden Umständen beruhen.
  • Prüft ein öffentlicher Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens nicht oder nicht mit der gebotenen und ihm möglichen Sorgfalt, ob die Finanzierung unter Berücksichtigung von ersichtlichen Eventualitäten genügt, kann eine spätere Finanzierungslücke keine Aufhebung rechtfertigen.
  • Wenn eine fehlende Finanzierung somit auf Fehler des öffentlichen Auftraggebers bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs und der daran anschließenden Einwerbung der benötigten Mittel zurückzuführen ist, scheidet dann eine vergaberechtskonforme Aufhebung aus.
Vergabeform 2014/2015 2016/2017 2018/2019 2020/2021 2022/2023
Bauaufträge 5.186.000 EUR 5.225.000 EUR 5.548.000 EUR 5.350.000 EUR 5.382.000 EUR
Konzessionsvergaben 5.186.000 EUR 5.225.000 EUR 5.548.000 EUR 5.350.000 EUR 5.382.000 EUR
Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber 207.000 EUR 209.000 EUR 221.000 EUR 214.000 EUR 215.000 EUR
Dienst- und Lieferaufträge oberer u. oberster Bundesbehörden 134.000 EUR 135.000 EUR 144.000 EUR 139.000 EUR 140.000 EUR
Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern 414.000 EUR 418.000 EUR 443.000 EUR 428.000 EUR 431.000 EUR
Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich 414.000 EUR 418.000 EUR 443.000 EUR 428.000 EUR 431.000 EUR

Netto-Angaben

Alle Angaben ohne Gewähr

         

Ob ein Auftrag europaweit oder national ausgeschrieben wird, bestimmen die Schwellenwerte. Aus ihnen ergeben sich die zwei Kategorien Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich.

Bei der Schätzung des Auftragswerts ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Mehrwertsteuer auszugehen. Wenn die Ausschreibung in verschiedene Lose unterteilt ist, sind die Lose zusammenzurechnen, bei Lieferaufträgen nur die gleichartigen Lieferungen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist der Tag, an dem die Bekanntmachung zur Vergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird.

 

Von der Höhe des geschätzten Auftragswertes hängt es ab, ob der Auftraggeber eine Ausschreibung als EU-Verfahren oder als nationales Vergabeverfahren durchführen muss.

 

 

Was sind Schwellenwerte?

Die Schwellenwerte werden in der Regel alle zwei Jahre geändert und per EU-Verordnung festgesetzt. Je nach Typ der Vergabe gilt dabei ein anderer Schwellenwert. Ab 1.1.2022 müssen öffentliche Auftraggeber die folgenden Schwellenwerte beachten:

Was sind die aktuellen EU-Schwellenwerte 2022/2023?

  • Bauaufträge: 5.382.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 215.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektorenauftraggeber und Verteidigung/Sicherheit: 431.000Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 140.000 Euro
  • Konzessionsvergabe: 5.382.000 Euro

EU-Vergabe Oberschwellenbereich

Oberhalb dieser Werte muss eine Ausschreibung europaweit erfolgen, man nennt den Bereich oberhalb der Schwellenwerte auch Oberschwellenbereich.

Vergaben im Unterschwellenbereich

Unterhalb der Schwellenwerte erfolgt die Ausschreibung national. Diesen Bereich nennt man Unterschwellenbereich.

Häufig unterscheiden sich die Regelungen des Vergaberechts zwischen den beiden Segmenten für öffentliche Aufträge, zum Beispiel bei den Pflichten zur freien Bereitstellung von Vergabeunterlagen.

 

Welche Schwellenwerte entscheiden auch darüber, wo ein Bieter Rechtsschutz finden kann?

  • Bei europaweiten Vergabeverfahren haben Bieter einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Daher können sie, solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist, bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung des betreffenden Vergabeverfahrens stellen.
  • Bei nationalen Verfahren, also unterhalb der Schwellenwerte, muss der Bieter grundsätzlich Rechtsschutz vor den Zivilgerichten suchen.

Der Auftragswert ist die vom Auftraggeber geschätzte Gesamtwert für den Auftrag. Der Auftragswert entscheidet, welches Vergabeverfahren angewandt werden muss.

Die Höhe des Auftragswertes wird durch den Auftraggeber geschätzt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist der Tag, an dem die Auftragsbekanntmachung abgesendet wird oder das Vergabeverfahren auf sonstige Weise eingeleitet wird. Bei der Schätzung des Auftragswertes wird von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung einschließlich etwaiger Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter ausgegangen.

Die Höhe des Auftragswertes entscheidet darüber, ob ein nationales oder ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen ist. Ein EU-weiteres Vergabeverfahren ist erforderlich, wenn der so genannte EU-Schwellenwert erreicht oder überschritten wird. Liegt der geschätzte Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes, kann eine nationale Vergabe durchgeführt werden. Bei Auftragswerten unterhalb bestimmter Wertgrenzen können Auftraggeber gemäß sogenannter Wertgrenzenregelungen anstelle der öffentlichen Ausschreibung auch die vereinfachten Regeln der beschränkten Ausschreibung bzw. freihändigen Vergabe nutzen.

 

Bereits 1982 wurde die ursprüngliche Fassung der UfAB herausgegeben mit dem Ziel, die Ausschreibung von IT-Leistungen durch die Bundesverwaltung zu vereinheitlichen. Damals wie heute empfahl der IMKA (Interministerieller Ausschuss zur Koordinierung der Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung) die Unterlage als geeignetes Hilfsmittel. Über die Bundesverwaltung hinaus hat sich diese Methode als Hilfsmittel etabliert und wird auch in den Beschaffungsstellen der Länder und der Kommunen genutzt. Die UfAB berücksichtigt das neue Vergaberecht und unterstützt die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung. Ob Software, Hardware oder sonstige Leistungen – Angebote im IT-Bereich können mit Hilfe dieser Unterlage objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt und vergleichbar gemacht werden.

 

Leistungsmatrix

 

 
Leistung

Ausschreibung

(u. a. nach UfAB)

qualifizierter 

Angebotsvergleich

Angebots-

Nachverhandlung

Ist-Aufnahme ja ja nein
Konzepterstellung ja ja nein
Planung einer produkt- und herstellerneutralen Lösung ja ja nein
Erstellung eines Leistungsverzeichnisses ja nein nein
Veröffentlichung der Ausschreibung:      
- öffentlich ja nein nein
- beschränkt ja nein nein
- privat ja ja nein
Vorgabe der Rahmenparameter für das Projekt:      
- technisch ja nein nein
- kaufmännisch ja nein nein
- rechtlich ja nein nein
- Finanzierungs- und Betriebsmöglichkeiten ja ja ja
Selektion und Vorschlag von möglichen Bietern soweit zulässig ja ja
Wettbewerblicher Dialog ja ja ja
Nachverhandlung nein ja ja
Entscheidungsmatrix      
- nach UfAB ja nein nein
- nach Projekt ja ja ja
Vergabeberatung ja ja ja
Unterstützung beim Vertragsabschluss ja ja ja
Abnahmebegleitung ja optional optional
Abrechnungsprüfung und Kontrolle optional optional optional
Vertragsverwaltung/Inventarisierung optional optional optional
Projektmanagement optional optional optional

 

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)

Stephan Böttger

Berater und Revisor

Geschäftsführender Gesellschafter

📞  +49 (0) 511 - 22 00 13 - 0

✉️   s.boettger@paxco.de


Dipl.-Ing. (FH)

Jens-Uwe Beyrodt

Berater und Revisor

Medizin & Pflege

📞  +49 (0) 511 - 22 00 13 - 0

✉️   j.beyrodt@paxco.de

PAXCO STANDORTE

PAXCO GmbH & Co. KG

NIedersachsen

🏢  Windmühlenstraße 3, 30159 Hannover

📞  +49 (0) 511 - 22 00 13 - 0

✉️  hannover@paxco.de

Bayern

🏢  Möhlstraße 34, 81675 München

📞  +49 (0) 89 - 1 222 378 - 40

✉️  muenchen@paxco.de

Thüringen

🏢  Steinweg 83, 99974 Mühlhausen

📞  +49 (0) 3601 - 86 99 1 - 50

✉️  muehlhausen@paxco.de

Wir freuen uns auf Sie!

Sollten Sie weitere Informationen zu unserem Unternehmen und unserem Leistungsangebot wünschen, treten Sie einfach mit uns in Verbindung.

Wir können auch problemlos und unkompliziert einen persönlichen Termin vereinbaren, im Rahmen dessen wir uns unverbindlich über Ihren Bedarf und Ihre Vorhaben austauschen und uns näher kennen lernen. Erstgespräche und die daraus resultierenden individuellen Angebote sind bei PAXCO grundsätzlich kostenfrei.

 

Bürozeiten

Montag–Freitag 9:00–17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Bürozeiten

Datenschutz

Informationen gemäß EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.