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Ob ein Auftrag europaweit oder national ausgeschrieben wird, bestimmen die Schwellenwerte. Aus ihnen ergeben sich die zwei Kategorien Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich.

Bei der Schätzung des Auftragswerts ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Mehrwertsteuer auszugehen. Wenn die Ausschreibung in verschiedene Lose unterteilt ist, sind die Lose zusammenzurechnen, bei Lieferaufträgen nur die gleichartigen Lieferungen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist der Tag, an dem die Bekanntmachung zur Vergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird.

 

Von der Höhe des geschätzten Auftragswertes hängt es ab, ob der Auftraggeber eine Ausschreibung als EU-Verfahren oder als nationales Vergabeverfahren durchführen muss.

 

 

Was sind Schwellenwerte?

Die Schwellenwerte werden in der Regel alle zwei Jahre geändert und per EU-Verordnung festgesetzt. Je nach Typ der Vergabe gilt dabei ein anderer Schwellenwert. Ab 1.1.2022 müssen öffentliche Auftraggeber die folgenden Schwellenwerte beachten:

Was sind die aktuellen EU-Schwellenwerte 2022/2023?

  • Bauaufträge: 5.382.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 215.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektorenauftraggeber und Verteidigung/Sicherheit: 431.000Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 140.000 Euro
  • Konzessionsvergabe: 5.382.000 Euro

EU-Vergabe Oberschwellenbereich

Oberhalb dieser Werte muss eine Ausschreibung europaweit erfolgen, man nennt den Bereich oberhalb der Schwellenwerte auch Oberschwellenbereich.

Vergaben im Unterschwellenbereich

Unterhalb der Schwellenwerte erfolgt die Ausschreibung national. Diesen Bereich nennt man Unterschwellenbereich.

Häufig unterscheiden sich die Regelungen des Vergaberechts zwischen den beiden Segmenten für öffentliche Aufträge, zum Beispiel bei den Pflichten zur freien Bereitstellung von Vergabeunterlagen.

 

Welche Schwellenwerte entscheiden auch darüber, wo ein Bieter Rechtsschutz finden kann?

  • Bei europaweiten Vergabeverfahren haben Bieter einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Daher können sie, solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist, bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung des betreffenden Vergabeverfahrens stellen.
  • Bei nationalen Verfahren, also unterhalb der Schwellenwerte, muss der Bieter grundsätzlich Rechtsschutz vor den Zivilgerichten suchen.

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